Nutzungsbedingungen

Mit der Nutzung der vom Hundegarten Springe zur Verfügung gestellten Auslauffläche für Hunde, willige ich in folgende Nutzungsbedingungen ein.

(1) Der Hundegarten Springe stellt das Grundstück für eine Unkostenpauschale zur Nutzung als Auslauffläche für Hunde zur Verfügung.

(2) Die Nutzung der Auslauffläche erfolgt für Mensch und Tier auf eigene Gefahr. Der Hundegarten Springe steht nicht für die gefahrlose Begehbarkeit und den Zustand des Grundstückes ein. Der Hundegarten Springe haftet nicht für Personen oder Sachschäden, die mit der Nutzung der Auslauffläche einhergehen.

(3) Jede*r Tierhalter*in haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Die Nutzung ist ausschließlich grundimmunisierten Tieren gestattet. Der Impfausweis ist bei der Anmeldung vorzulegen.

(5) Die Nutzung der Auslauffläche durch erkrankte Tiere ist nicht gestattet.

(6) Die Nutzung der Auslauffläche ist ausschließlich gestattet, wenn für den Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Versicherungsschein ist bei der Anmeldung vorzulegen.

(7) Die Nutzung ist ausschließlich Tieren gestattet, die über einen Grundgehorsam verfügen. Die Hunde müssen sozialisiert sein und sich in das Gruppengeschehen integrieren können.

(8) Hunde die wiederholt aggressives Verhalten anderen Hunden und/oder Personen gegenüber zeigen, müssen den Hundegarten verlassen.

(9) Der Hundegarten Springe behält sich das Recht vor, die Nutzung der Auslauffläche zu untersagen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

(10) Die Nutzung der Auslauffläche ist für Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 7 NHundeG festgestellt wurde grundsätzlich verboten. Der Hundegarten Springe kann im Einzelfall die Nutzung gestatten.

(11) Für Arbeiten durch Gäste an dem Grundstück (z.B. Rasenmähen o.Ä.), die nicht durch die Hundegartenleitung in Auftrag gegeben wurden, entstehen weder Aufwendungs- noch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hundegarten Springe.

(12) Durch die Benutzung der Auslauffläche wird darin eingewilligt, dass der Hundegarten Springe folgende Daten zur Sicherung eventueller Ansprüche Dritter erhebt und speichert: Name und Adresse Hundehalter*in, Name und Adresse Hundeführer*in, Name des Hundes

(13) Das Befahren des Weges zu der Auslauffläche mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.

(14) Das Betreten des städtischen Gebietes hinter dem Hundegarten ist nicht gestattet.

(15) Unkostenbeiträge werden nicht zurückerstattet. Dies gilt auch bei der Untersagung der Nutzung der Auslauffläche durch die Hundegartenleitung.

(16) Eine Weitergabe der Kombination des Zahlenschlosses zur Auslauffläche an Dritte ist nicht gestattet.

(17) Bei Gruppenaktivitäten können Fotoaufnahmen gefertigt werden, die auf der Homepage und in der WhatsApp-Gruppe Hundegarten Springe veröffentlicht werden. Durch die Teilnahme an solchen Aktivitäten, willige ich in die Veröffentlichung der Bildaufnahmen in vorstehenden Medien ein.

(18) Für die Anlage besteht eine Saisonöffnungszeit vom 1. März bis zum 31. Oktober.

(19) HuGaplätze, die in der laufenden Saison nur ganz selten genutzt wurden, werden, aufgrund der großen Nachfrage, im darauffolgendem Jahr an andere Interessenten*inen vergeben.